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Rechtsnews 06.02.2024 Alex Clodo

Gibt es Urlaubsanspruch für Rosenmontag?

Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, sondern ein Brauchtumstag, der vor allem in den Karnevalshochburgen gefeiert wird. Ob man an diesem Tag einen Urlaubsanspruch hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Hat man Anspruch auf Urlaub am Rosenmontag?

Was steht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung?

Der erste Schritt ist, zu prüfen, ob im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung etwas zum Rosenmontag geregelt ist. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern an diesem Tag freiwillig einen Urlaubstag oder einen halben Urlaubstag, ohne dass diese dafür einen Urlaubsantrag stellen müssen. Andere Arbeitgeber verlangen, dass die Mitarbeiter an diesem Tag ganz normal arbeiten oder zumindest eine gewisse Anwesenheitszeit erfüllen. Wenn es eine solche Regelung gibt, muss man sich daran halten.

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Was ist die betriebliche Übung?

Wenn es keine schriftliche Regelung zum Rosenmontag gibt, kann es sein, dass es eine sogenannte betriebliche Übung gibt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in der Vergangenheit regelmäßig und ohne Vorbehalt einen Urlaubstag oder einen halben Urlaubstag an diesem Tag gewährt hat. Dadurch kann ein Anspruch auf Freistellung entstehen, den der Arbeitgeber nicht mehr einseitig ändern kann. Ob eine betriebliche Übung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und muss im Zweifel vor Gericht geklärt werden.

Was gilt, wenn es keine Regelung und keine betriebliche Übung gibt?

Wenn es weder eine schriftliche Regelung noch eine betriebliche Übung zum Rosenmontag gibt, hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf Freistellung an diesem Tag. Man muss dann einen regulären Urlaubsantrag stellen und darauf hoffen, dass der Arbeitgeber ihn genehmigt. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsantrag aber auch ablehnen, wenn er dafür betriebliche Gründe hat, zum Beispiel wenn an diesem Tag wichtige Termine oder Aufträge anstehen. Der Arbeitgeber muss dabei aber auch die Interessen und Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen und eine faire Abwägung vornehmen.

Was kann man tun, wenn man mit der Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist?

Wenn man mit der Entscheidung des Arbeitgebers zum Rosenmontag nicht einverstanden ist, sollte man zunächst das Gespräch mit ihm suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglicherweise kann man sich auf einen Kompromiss einigen, zum Beispiel indem man an diesem Tag nur halbtags arbeitet oder Überstunden abbaut. Wenn das nicht möglich ist, kann man sich an den Betriebsrat wenden, falls es einen gibt, und ihn um Vermittlung bitten.

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit und kann versuchen, eine für alle Seiten akzeptable Regelung zu finden. Wenn auch das nicht hilft, bleibt nur noch der Gang zum Arbeitsgericht. Dort kann man klagen, wenn man meint, dass der Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch verletzt oder seine Fürsorgepflicht missachtet hat. Allerdings sollte man sich vorher gut überlegen, ob sich das lohnt und welche Folgen das für das Arbeitsverhältnis haben kann.

Was droht, wenn man sich fälschlicherweise krank meldet?

Urlaubsanspruch abgelehnt, trotzdem feiern wollen. Dann eben den Krankenschein beim Arzt abholen gehen. Wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet, obwohl er gesund ist, begeht er eine Arbeitsvertragsverletzung. Dies kann ernste Konsequenzen haben, wie zum Beispiel eine Abmahnung, eine Kündigung oder sogar eine Schadensersatzforderung des Arbeitgebers. In diesem Artikel erklären wir, wie man sich richtig krank meldet, welche Rechte und Pflichten man als Arbeitnehmer hat und welche Risiken man eingeht, wenn man sich fälschlicherweise krank meldet.

Wie meldet man sich richtig krank?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann, muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Er muss auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage andauert, muss der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Werktag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die Bescheinigung schon früher vorgelegt wird.

Welche Rechte und Pflichten hat man als Arbeitnehmer?

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Das bedeutet, dass er für diese Zeit sein normales Gehalt weiter erhält. Er muss jedoch alles tun, um seine Genesung zu fördern und darf keine Tätigkeiten ausüben, die seiner Gesundheit schaden oder seine Heilung verzögern. Er darf auch nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Welche Risiken geht man ein, wenn man sich fälschlicherweise krank meldet?

Wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet, obwohl er gesund ist, kann der Arbeitgeber dies als einen Vertrauensbruch oder eine illoyale Handlung werten. Er kann den Arbeitnehmer abmahnen oder sogar fristlos kündigen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig täuscht oder wenn er die Krankheit als Vorwand nutzt, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen oder Urlaub zu machen. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen können, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nicht krank war.

Der Arbeitgeber kann auch Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er durch dessen falsche Krankmeldung einen finanziellen Schaden erleidet. Zum Beispiel kann er die Kosten für eine Ersatzkraft oder für entgangene Aufträge geltend machen. Der Arbeitnehmer muss jedoch den Schaden verursacht haben und ihn verschuldet haben.

Zudem kann der Arbeitnehmer sich strafbar machen, wenn er eine falsche ärztliche Bescheinigung vorlegt oder sich eine solche besorgt. Dies kann als Urkundenfälschung oder Betrug gewertet werden und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

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