Sie haben Ihre Arbeit erledigt, aber Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr Gehalt nicht? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Gehalt einfordern können, welche Fristen und Formalien Sie beachten müssen und welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert zu zahlen.
Was ist Gehalt und wann steht es Ihnen zu?
Gehalt ist die vereinbarte Vergütung für Ihre Arbeitsleistung, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgelegt haben. Das Geld steht Ihnen zu, sobald Sie Ihre Arbeit erbracht haben, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung, zum Beispiel eine monatliche Zahlung am Ende des Monats.
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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Das monatliche Festgeld muss in der Regel in Geld gezahlt werden, es sei denn, Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber auf Sachleistungen geeinigt.
Wie fordern Sie Ihr Gehalt ein?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt nicht oder nicht vollständig zahlt, sollten Sie ihn zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern. Dabei sollten Sie eine angemessene Frist setzen, zum Beispiel zwei Wochen. Wenn Ihr Arbeitgeber die Frist verstreichen lässt, können Sie weitere Schritte einleiten, wie zum Beispiel:
- Eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies ist der schnellste und effektivste Weg, um Ihr Gehalt einzufordern. Sie müssen dafür keine Anwaltskosten bezahlen, sondern nur eine geringe Gerichtsgebühr. Die Klage muss innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit des Gehalts eingereicht werden.
- Einen Mahnbescheid beantragen. Dies ist ein vereinfachtes Verfahren, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten, mit dem Sie Ihr Gehalt pfänden lassen können. Sie müssen dafür eine Gebühr bezahlen, die sich nach der Höhe des Gehalts richtet. Der Mahnbescheid muss innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit des eigentlichen Geldantrags beantragt werden.
- Einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Dies ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Ihnen zusteht, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist oder in einem Insolvenzverfahren steckt. Das Insolvenzgeld beträgt bis zu drei Monatsgehälter und muss innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Insolvenz beantragt werden.
Welche Rechte haben Sie bei Zahlungsverzug oder -verweigerung?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Geld nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, haben Sie verschiedene Rechte, um sich zu wehren. Dazu gehören:
- Das Recht auf Verzugszinsen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Geldverspätet zahlt, müssen Sie ihm dafür Zinsen berechnen. Die Höhe der Zinsen beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr.
- Das Recht auf Schadensersatz. Wenn Ihnen durch den Zahlungsverzug oder die -verweigerung ein Schaden entsteht, zum Beispiel Mahngebühren oder Überziehungszinsen, können Sie diesen von Ihrem Arbeitgeber ersetzt verlangen.
- Das Recht auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die versprochene Arbeitsleistung nicht oder nur teilweise zahlt, können Sie Ihre Arbeit verweigern, bis er Ihnen das volle Gehalt zahlt. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn der Zahlungsverzug erheblich ist oder wenn Sie Ihren Arbeitgeber vorher gewarnt haben.
- Das Recht auf außerordentliche Kündigung. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt nicht oder nur teilweise zahlt, können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn der Zahlungsverzug erheblich ist oder wenn Sie Ihren Arbeitgeber vorher erfolglos gemahnt haben.
Wo finden Sie weitere Informationen und Hilfe?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Gehalt haben oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche brauchen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden, wie zum Beispiel:
- Ihren Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft. Diese können Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber helfen.
- Einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie rechtlich vertreten und Ihnen bei der Klage oder dem Mahnverfahren helfen. Sie können einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe über die Anwaltsuche der Bundesrechtsanwaltskammer finden: https://www.brak.de/anwaltsuche/
- Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Diese bietet Ihnen eine kostenlose oder kostengünstige Erstberatung zu Ihrem Fall an. Sie können einen Termin online oder telefonisch vereinbaren: https://www.verbraucherzentrale.de/rechtsberatung
- Die Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie können sich über die Zuständigkeit und das Verfahren auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz informieren: https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichteUndBehoerden/Arbeitsgerichtsbarkeit/Arbeitsgerichtsbarkeit_node.html
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