Wenn ein Kind krank wird, kann es sein, dass ein Elternteil zu Hause bleiben muss, um sich um das Kind zu kümmern. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Außerdem kann er Anspruch auf Kinderkrankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse haben. In diesem Artikel erklären wir, was man unter diesen Begriffen versteht und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Was ist Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung eines Kindes?
Die Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung eines Kindes ist eine Leistung des Arbeitgebers, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder aus einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben kann. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er für eine “verhältnismäßig nicht erhebliche” Zeit seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen – etwa weil er zur Pflege eines Kindes zu Hause bleiben muss.
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Was sind Kinderkrankengeld und Entgeltfortzahlung 2024? erhalten
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Die Dauer dieser Zeit ist nicht genau festgelegt, wird aber meist mit bis zu zehn Tagen pro Jahr und Kind angenommen. Allerdings kann dieser Anspruch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Für Auszubildende gilt eine andere Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die ihnen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen pro Jahr gewährt.
Was ist Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ergibt. Nach § 45 SGB V hat der gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn er wegen der Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten Kindes ohne Altersgrenze seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann und das Kind keine andere Betreuungsmöglichkeit hat. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts oder 100 Prozent, wenn in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen geleistet wurden. Es darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2024: 120,75 Euro). Vom Kinderkrankengeld werden gegebenenfalls noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Wie lange kann man Kinderkrankengeld beanspruchen?
Der gesetzliche Anspruch auf Kinderkrankengeld beträgt für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage pro Jahr. Insgesamt ist der Anspruch unabhängig von der Anzahl der Kinder auf 25 Arbeitstage bzw. 50 Arbeitstage bei Alleinerziehenden begrenzt. Allerdings wurden diese Anspruchstage für die Jahre 2022 bis 2025 aufgrund der Corona-Pandemie erhöht. Für 2024 und 2025 beträgt der Anspruch 15 Arbeitstage pro Elternteil oder 30 Tage für Alleinerziehende pro Kind. Insgesamt beträgt der Anspruch unabhängig von der Anzahl der Kinder 35 Arbeitstage bzw. 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden. Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn sie ihr Kind zu einer stationären Behandlung begleiten und gemeinsam in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Kinderkrankengeld zu erhalten?
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Man muss gesetzlich krankenversichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben.
- Das Kind muss gesetzlich oder privat krankenversichert sein und das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein.
- Das Kind muss wegen einer Erkrankung der ärztlichen Behandlung bedürfen und eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegen.
- Es muss keine andere im Haushalt lebende Person geben, die das Kind beaufsichtigen oder betreuen kann.
- Man muss seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, um das Kind zu pflegen.
Wie beantragt man Kinderkrankengeld?
Um das Geld zu beantragen, muss man folgende Schritte durchführen:
- Man muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung des Kindes und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung informieren.
- Man muss eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes und die Notwendigkeit der Betreuung durch den Elternteil beim Arbeitgeber vorlegen.
- Man muss einen Antrag auf Krankengeld bei der zuständigen Krankenkasse stellen und die erforderlichen Unterlagen beifügen, wie z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bruttoentgelt und die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.
Wo findet man weitere Informationen zum Kinderkrankengeld und zur Entgeltfortzahlung?
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld und zur Entgeltfortzahlung findet man auf den folgenden Webseiten:
- https://www.aok.de/pk/leistungen/kinder-familien/kinderkrankengeld/
- https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_krankheit_kinder.html
- https://www.haufe.de/personal/entgelt/erkrankung-eines-kindes/krankes-kind-freistellung-und-entgeltfortzahlung_78_523258.html
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