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Rechtsnews 24.06.2024 Alex

Kindergeld 2024: Was Sie zum Kindergeld wissen müssen

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern oder anderen Berechtigten für ihre Kinder gewährt wird. Das Kindergeld soll die Grundversorgung der Kinder sicherstellen und die finanzielle Belastung der Eltern mindern. Doch wer hat Anspruch auf Kindergeld und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie über das Kindergeld wissen müssen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Kindergeld für ihre leiblichen oder adoptierten Kinder. Auch Stief- oder Pflegekinder können unter bestimmten Umständen Anspruch auf dieses Geld berechtigen. Das Kindergeld wird in der Regel an die Person gezahlt, die das Kind in ihrem Haushalt aufnimmt. Wenn mehrere Personen Anspruch auf dieses Geld haben, wird es nur an eine Person gezahlt. Die Berechtigten können untereinander bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll. Wenn sie sich nicht einigen können, entscheidet die Familienkasse.

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Kindergeld 2024: Was Sie zum Kindergeld wissen müssen erhalten

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Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2024 monatlich 250 Euro. Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird. Personen, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten die höhere Auszahlung automatisch durch die Familienkasse.

Bis zu welchem Alter wird das Kindergeld gezahlt?

Das Geld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Geld aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, zum Beispiel wenn das Kind sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder arbeitslos gemeldet ist. Die Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei 25 Jahren. In Ausnahmefällen kann die Zahlung auch über das 25. Lebensjahr hinaus verteilt werden, zum Beispiel wenn das Kind behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neben dem Alter des Kindes müssen auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Kindergeld gezahlt wird. Zum einen darf das Kind keine eigene Beschäftigung ausüben, die mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst. Zum anderen darf das Kind kein eigenes Einkommen haben, das über dem jährlichen Grenzbetrag von 10.908 € Euro liegt. Diese Grenze gilt sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Einkünfte des Kindes. Ausnahmen gelten nur für Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis oder aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Wie beantragt man das Kindergeld?

Das Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Dafür gibt es ein spezielles Formular, das online oder in Papierform erhältlich ist. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Die persönlichen Daten des Antragstellers und des Ehepartners oder Lebenspartners
  • Die persönlichen Daten und die Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Die Bankverbindung des Antragstellers
  • Die Angaben zur Beschäftigung und zum Einkommen des Antragstellers und des Ehepartners oder Lebenspartners
  • Die Angaben zur Schul- oder Berufsausbildung, zum Freiwilligendienst oder zur Arbeitslosigkeit des Kindes
  • Die Angaben zu weiteren Ansprüchen auf Leistungen für das Kind

Der Antrag muss außerdem mit den erforderlichen Nachweisen versehen werden, zum Beispiel mit einer Geburtsurkunde, einer Schulbescheinigung oder einer Arbeitslosenbescheinigung des Kindes.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitung des Antrags kann je nach Familienkasse unterschiedlich lange dauern. In der Regel sollte man mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen. Wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Wenn der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Bearbeitung verzögert werden. In diesem Fall wird die Familienkasse den Antragsteller auffordern, die fehlenden oder falschen Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren.

Was muss man bei Änderungen beachten?

Wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers oder des Kindes ändern, muss dies der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Dies gilt zum Beispiel bei einem Umzug, einer Heirat, einer Scheidung, einer Geburt, einem Todesfall, einem Schul- oder Ausbildungswechsel, einer Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung oder einer Änderung des Einkommens. Die Änderungen können Auswirkungen auf den Anspruch oder die Höhe des Geldes haben. Wenn die Änderungen nicht rechtzeitig gemeldet werden, kann es zu Rückforderungen oder Sanktionen kommen.

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