Werkstudenten sind Studierende, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein bisschen Geld in den Semesterferien verdienen, das machen Viele. Aber welche Besonderheiten müssen Studierende beachten und welche Vorteile gibt es? Sie haben besondere Vorteile bei der Sozialversicherung, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist die maximale Arbeitszeit, die sie pro Woche leisten dürfen. In diesem Artikel erklären wir, wie viel Stunden ein Werkstudent arbeiten darf, welche Ausnahmen es gibt und welche Folgen eine Überschreitung hat.
Wie viel Stunden darf ein Werkstudent pro Woche arbeiten?
Die Regelung für Werkstudenten ist in § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV enthalten. Danach gilt ein Studierender als Werkstudent, wenn er
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Werkstudent 2023: Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- immatrikuliert ist,
- das Studium im Vordergrund steht und
- die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
Die Grenze von 20 Stunden gilt für die regelmäßige Arbeitszeit während der Vorlesungszeit. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt eines Semesters 20 Stunden pro Woche nicht übersteigen darf. Dabei werden alle Beschäftigungen zusammengerechnet, die der Werkstudent ausübt.
In den Semesterferien darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne seinen Status zu verlieren. Allerdings muss er darauf achten, dass er in dieser Zeit nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr beschäftigt ist. Andernfalls würde er als vollzeitbeschäftigt gelten und sozialversicherungspflichtig werden.
Welche Ausnahmen gibt es von der 20-Stunden-Grenze?
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen ein Werkstudent auch während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, ohne seinen Status zu verlieren. Diese sind:
- Die Arbeitszeit liegt überwiegend in den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende. Das ist der Fall, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr oder an Samstagen oder Sonntagen liegt.
- Die Beschäftigung ist von vorübergehender Natur und dauert nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr. Das gilt zum Beispiel für kurzfristige Aushilfstätigkeiten oder Ferienjobs.
- Die Beschäftigung ist geringfügig entlohnt und liegt unter der Grenze von 520 Euro im Monat. Das gilt zum Beispiel für Minijobs.
- Die Beschäftigung ist Teil der Ausbildung oder des Studiums und dient dem Erwerb von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten. Das gilt zum Beispiel für Praktika, die im Rahmen des Studiums vorgeschrieben oder empfohlen sind.
Welche Folgen hat eine Überschreitung der 20-Stunden-Grenze?
Wenn ein Werkstudent die Grenze von 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit überschreitet und keine Ausnahme vorliegt, verliert er seinen Status als Werkstudent und wird sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass er Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen muss. Außerdem kann er seinen Anspruch auf Kindergeld, Bafög oder andere Förderungen verlieren.
Um eine Überschreitung zu vermeiden, sollte ein Werkstudent seine Arbeitszeit sorgfältig planen und dokumentieren. Er sollte auch mit seinem Arbeitgeber klare Vereinbarungen treffen, wie viele Stunden er pro Woche arbeiten darf und wie flexibel er seine Arbeitszeit gestalten kann.
Was ist die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung ist ein System der gesetzlichen Versicherungen, das die Risiken von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit abdeckt. Die Sozialversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten.
Wer ist sozialversicherungspflichtig?
Sozialversicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Das gilt auch für Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte. Ausgenommen sind unter anderem Beamte, Selbstständige und Freiberufler.
Muss man als Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?
Die Frage, ob man als Werkstudent eine Steuererklärung abgeben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist, eine Steuererklärung machen kann, aber nicht muss. Ausnahmen sind jedoch, wenn man mehrere Jobs hat, Freibeträge geltend machen will oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.
Als Werkstudent zahlt man in der Regel nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Höhe dieser Abgaben richtet sich nach dem Bruttoeinkommen, der Steuerklasse und der Religionszugehörigkeit. Wenn man als Werkstudent weniger als 10.908 Euro (Stand: Juni 2023) im Jahr verdient, liegt man unter dem Grundfreibetrag und muss keine Steuern zahlen. In diesem Fall kann man sich die gezahlten Steuern über eine Steuererklärung zurückholen.
Wenn man als Werkstudent mehr als 10.908 Euro im Jahr verdient, muss man Steuern zahlen, kann aber auch verschiedene Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Studiengebühren oder Spenden. Durch diese Abzüge kann man die Steuerlast senken und eventuell eine Erstattung erhalten.
Eine Steuererklärung lohnt sich also in den meisten Fällen für Werkstudenten, ist aber nicht verpflichtend, solange man nur einen Job hat und vom Finanzamt nicht dazu aufgefordert wird. Um die Steuererklärung zu machen, kann man entweder die offizielle Software Elster nutzen oder eine andere Steuersoftware oder einen Online-Dienst verwenden. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres, wenn man sie selbst macht, oder der 28. Februar des übernächsten Jahres, wenn man sie von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen lässt.
Links zu einschlägigen Gesetzen:
- § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html
- § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
- § 8a SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8a.html
- § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Minijob 2023: Das muss man über geringfügige Beschäftigung wissen
Zeitarbeit und Leiharbeit: Was Sie wissen müssen
Darf man mehr als 8 Stunden arbeiten?
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.