Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als juristische Person eigenständig am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Gesellschafter einer GmbH haften grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern nur mit ihrer Einlage. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH persönlich haften können. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fälle erläutert.
Das Wichtigste zur GmbH
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als juristische Person eigenständig am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Gründung einer GmbH erfordert einige Schritte, die in diesem Artikel beschrieben werden.
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Was brauche ich, um eine GmbH zu gründen?
Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie mindestens einen Gesellschafter, der eine natürliche oder juristische Person sein kann. Sie müssen auch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen, das in Geld- oder Sacheinlagen geleistet werden kann. Außerdem müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag schließen, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Wie melde ich eine GmbH an?
Um eine GmbH anzumelden, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Handelsregister stellen. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag
- Die Liste der Gesellschafter mit Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe
- Die Erklärung über die Einzahlung des Stammkapital
- Die Bestellung und Zustimmung der Geschäftsführer
- Die Versicherung, dass keine Umstände vorliegen, die der Bestellung der Geschäftsführer entgegenstehen
- Die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
- Die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Welche Pflichten habe ich als GmbH?
Als GmbH haben Sie verschiedene Pflichten zu erfüllen, wie zum Beispiel:
- Die Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und Erstellung eines Jahresabschlusses
- Die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Verträgen
- Die Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen
- Die Anzeige von Änderungen in der Gesellschaft beim Handelsregister
Haftung der GmbH: Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft und hat die Geschäfte zu führen. Er haftet persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt oder gegen Gesetze verstößt. Die wichtigsten Haftungsgründe sind:
- Insolvenzverschulden: Der Geschäftsführer muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Unterlässt er dies, haftet er für den entstandenen Schaden gegenüber der Gesellschaft, den Gläubigern und den Gesellschaftern.
- Steuerhaftung: Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die GmbH ihre Steuern ordnungsgemäß abführt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er gegenüber dem Finanzamt für die Steuerschulden der GmbH.
- Sozialversicherungshaftung: Der Geschäftsführer muss auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter der GmbH rechtzeitig und vollständig entrichten. Andernfalls haftet er gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die Beitragsrückstände.
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Der Geschäftsführer haftet auch persönlich, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen der GmbH schädigt oder verletzt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er Vermögenswerte der GmbH veruntreut, unerlaubte Geschäfte tätigt oder unzulässige Zahlungen leistet.
Wann haften die Gesellschafter einer GmbH persönlich?
Die Gesellschafter einer GmbH sind grundsätzlich nur mit ihrer Einlage haftbar, die sie bei der Gründung oder später in die Gesellschaft eingebracht haben. Sie können jedoch in bestimmten Situationen persönlich haften, zum Beispiel:
- Durchgriffshaftung: Die Haftungsbeschränkung der GmbH kann unterlaufen werden, wenn die Gesellschafter die GmbH als ihr eigenes Vermögen behandeln oder missbrauchen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie sich aus der GmbH bedienen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erbringen, oder wenn sie die GmbH unterkapitalisieren oder überschulden. In diesen Fällen können die Gläubiger der GmbH auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen.
- Nachschusspflicht: Die Gesellschafter können sich in ihrem Gesellschaftsvertrag verpflichten, im Bedarfsfall weitere Einlagen in die GmbH zu leisten. Diese sogenannte Nachschusspflicht kann zur persönlichen Haftung führen, wenn die Gesellschafter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
- Bürgschaften und Garantien: Die Gesellschafter können auch freiwillig für die Verbindlichkeiten der GmbH bürgen oder garantieren. In diesem Fall haften sie persönlich gegenüber den Gläubigern der GmbH, wenn diese ihre Forderungen nicht von der GmbH erhalten können.
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