Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 09.08.2023 Christian Schebitz

Minijob 2023: Das muss man über geringfügige Beschäftigung wissen

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was ein Minijob ist, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben und wie Sie einen Minijob anmelden.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden Sie arbeiten oder wie hoch Ihr Stundenlohn ist. Der Mindestlohn erhöht sich laufend, seit er im Jahr 2015 bundesweit eingeführt wurde. In 2023 liegt er bei 12 Euro pro Stunde. Wichtig ist nur, dass Sie im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro (im Jahr 2023) im Monat verdienen. Verdienen Sie mehr, handelt es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

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Was sind die Vorteile eines Minijobs?

Er hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie außer einem geringen Beitrag zur Rentenversicherung keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Trotzdem haben Sie Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Außerdem können Sie einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausüben, ohne dass sich dies negativ auf Ihre Steuerklasse oder Ihren Freibetrag auswirkt.

Als Arbeitgeber müssen Sie für einen Minijobber nur Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Diese betragen 30 Prozent des Arbeitsentgelts und umfassen die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Umlagen für Lohnfortzahlung und Mutterschutz. Sie müssen keine Lohnsteuer einbehalten und keine Lohnsteuerkarte führen. Außerdem können Sie einen Minijobber flexibel einsetzen, solange Sie die Arbeitszeitgrenzen einhalten.

Was sind die Nachteile eines Minijobs?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld, wenn Sie nur einen Minijob haben. Außerdem bauen Sie nur geringe Rentenansprüche auf, wenn Sie nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Das bedeutet, dass Sie einen höheren Eigenbeitrag zur Rentenversicherung zahlen müssen, um vollwertige Beitragszeiten zu erwerben.

Als Arbeitgeber haben Sie zwar weniger Abgaben zu zahlen, aber auch weniger Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Minijob. Sie müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die für alle geringfügig Beschäftigten gelten. Dazu gehören zum Beispiel die Höchstgrenze von 520 Euro (in 2023) im Monat, die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

Wie melde ich einen Minijob an?

Wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben oder anbieten wollen, müssen Sie ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Sie können Ihren Minijob online oder schriftlich anmelden. Dazu benötigen Sie folgende Angaben

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.)
  • die Daten Ihres Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers (Name, Anschrift, Betriebsnummer etc.)
  • Die Daten Ihrer Beschäftigung (Beginn und Ende, Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsentgelt usw.)
  • die Angabe, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Minijob handelt
  • die Angabe, ob Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten wollen oder nicht

Sie müssen Ihren Minijob spätestens sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung anmelden. Wenn Sie Ihren Minijob beenden oder ändern wollen, müssen Sie dies der Minijob-Zentrale ebenfalls mitteilen.

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Thema Minijob?

  • Mindestlohngesetz (MiLoG): Das Gesetz regelt die Einführung und Anpassung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Es gilt seit dem 1. Januar 2015 und sieht eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns durch eine unabhängige Kommission vor.
  • Tarifvertragsgesetz (TVG): Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, den Abschluss, die Geltung und die Beendigung von Tarifverträgen sowie die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. Es ermöglicht die Festsetzung von branchenspezifischen Mindestlöhnen, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können.
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG): Das Gesetz regelt die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland nach Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland. Es verpflichtet ausländische Arbeitgeber, ihren nach Deutschland entsandten Beschäftigten mindestens den in Deutschland geltenden gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Das Gesetz regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Verleiher an Entleiher im Rahmen eines Dreiecksverhältnisses. Es verpflichtet Verleiher, ihren überlassenen Beschäftigten mindestens den in der Einsatzbranche geltenden gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn zu zahlen.


Gewerblicher Bereich und Privathaushalt

Ein weiterer Unterschied wird zwischen einer Beschäftigung im gewerblichen Bereich und in einem Privathaushalt gemacht. Bei ersterer muss der Arbeitgeber mehr Sozialabgaben leisten, bei letzterer sind diese ausgeglichener. Im gewerblichen Bereich liegen die Abgaben bei 31,45 Prozent des Bruttolohns, während der private Arbeitgeber nur maximal 14,9 Prozent leisten muss. Dafür wird der Arbeitnehmer mit höheren Abgaben konfrontiert. Diese Regelung hängt damit zusammen, dass gewerbliche Arbeitgeber höhere Einnahmen haben und sich auch Privatleute eine Putzhilfe oder einen Babysitter ohne große steuerliche Abgaben leisten können sollen.

Rentenversicherung

Eine geringfügige Beschäftigung unterscheidet sich von anderen Arbeitsverhältnissen nur durch das geringere monatliche Entgelt. Außerdem ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei, das heißt dass keine Sozialabgaben geleistet werden müssen. Dennoch hat der Arbeitnehmer alle Ansprüche auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub. Auch das Mutterschutzgesetz und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greifen bei Minijobs. Ein weiterer Vorteil besteht für den Arbeitnehmer darin, dass keine steuerlichen Abgaben fällig werden. Lediglich die Rentenversicherung in Höhe von 3,7 Prozent muss gezahlt werden (Rentenversicherungspflicht). Bei einer Tätigkeit in einem Privathaushalt steigt diese auf 13,7 Prozent. Die Abgaben sind jedoch nicht verpflichtend und können auf einen Antrag hin ausgesetzt werden.

Steuerliche Abgaben

Da bei einem Minijob die Lohnsteuer im Regelfall pauschal vom Arbeitgeber gezahlt wird, muss diese nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn die Lohnsteuer individuell nach der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers berechnet wird. In einem solchen Fall muss der Nebenjob auch bei der Steuererklärung angegeben werden. Einer der Vorteile dabei ist, dass auch Fahrtkosten geltend gemacht werden können. Weitere Fragen zur Steuererklärung beantworten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater gerne.

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