Das Urlaubsgeld ist kein gesetzlich garantierter Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). § 11 BUrlG regelt lediglich den bezahlten Erholungsurlaub – also das Urlaubsentgelt –, nicht aber zusätzliches Urlaubsgeld. Ob und wie viel Urlaubsgeld gezahlt wird, hängt darum von Deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.
1. Besteht in Deinem Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Urlaubsgeld?
Frage: Ist im Arbeitsvertrag explizit geregelt, dass Du Urlaubsgeld bekommst?
- Wenn ja: Die konkret genannten Voraussetzungen (Höhe, Fälligkeit, Berechnung) sind dann für Euch bindend.
- Wenn nein: Dann hast Du keinen vertraglichen Anspruch, es sei denn, es greift ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Übung.
Tipp: Lies Deinen Vertrag genau und suche nach Begriffen wie „Urlaubsgeld“, „Sonderzahlung“ o. ä.
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2. Gibt es einen Tarifvertrag, der Urlaubsgeld regelt?
Frage: Unterliegt Dein Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag (z. B. IG Metall, EVG)?
- Viele Tarifverträge enthalten Sozialleistungen wie Urlaubsgeld, dessen Höhe meist als Prozentsatz des Gehaltes angegeben ist.
- In diesem Fall gilt der Tarifvertrag unmittelbar und Du hast einen gesetzlichen Anspruch.
Tipp: Wende Dich an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft, um herauszufinden, welcher Tarifvertrag gilt und was darin steht.
3. Gibt es eine betriebliche Übung (regelmäßige Zahlung von Urlaubsgeld)?
Frage: Hast Du in den letzten Jahren immer einmal im Jahr Urlaubsgeld erhalten?
- Wenn Dein Arbeitgeber dies über mindestens drei Jahre in Folge regelmäßig und ohne Vorbehalt gezahlt hat, könnte daraus eine betriebliche Übung entstanden sein – also ein rechtswirksamer Anspruch auch für die Zukunft.
Tipp: Sammle Belege (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge), um vorzulegen, wie häufig und unter welcher Bezeichnung gezahlt wurde.
4. Gibt es eine Gleichbehandlungspflicht?
Frage: Haben andere Kollegen im selben Betrieb ohne andere Voraussetzungen Urlaubsgeld erhalten?
- Dann könnte ein Anspruch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entstehen – sofern es keine sachlichen Gründe für Unterschiede gibt.
Tipp: Vergleiche und dokumentiere, wer wann wieviel bekam – und frage ggf. rechtsfreundliche Auskunft beim Betriebsrat.
5. Wann wird Urlaubsgeld fällig und wie hoch ist es?
- Fälligkeit und Höhe ergeben sich aus Vertrag, Tarif oder betrieblicher Übung.
- Gewöhnlich: vor Urlaubsantritt oder zum Jahresende.
- Berechnungsgrundlage meist ein Monatsgehalt oder ein Prozentsatz davon (z. B. 50 % eines Monatsgehalts).
Tipp: Schaue nach konkreten Fälligkeitsdaten—z. B. „bis spätestens 15.5. eines Jahres“—und beantrage gegebenenfalls schriftlich die Auszahlung.
Drei Anwendungs‑Beispiele
- Arbeitsvertrag mit Urlaubsgeld
– Anna hat vertraglich vereinbart „Einmal jährlich 50 % Urlaubsgeld gezahlt im Juni“. Ihr steht es also automatisch zu – und sie kann gerichtlich vorgehen, falls der Arbeitgeber es verweigert. - Tarifvertrag inklusive Urlaubsgeld
– Bei der IG Metall ist im Manteltarifvertrag geregelt, dass Beschäftigte 40 % Urlaubsgeld erhalten. Wenn Kai in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, greift diese Regelung automatisch. - Betriebliche Übung
– Ben hat in den letzten vier Jahren immer je 300 € Urlaubsgeld erhalten, obwohl es im Vertrag steht. Wenn das jedes Jahr ohne Vorbehalt passierte, kann er davon ausgehen, dass ein Anspruch besteht.
Konkrete Handlungsanweisungen
- Arbeitsvertrag prüfen auf Erwähnung von „Urlaubsgeld“, „Sonderzahlung“,
Prozentsatz, Fälligkeiten. - Tarifbindung klären – Betriebsrat oder Gewerkschaft fragen, evtl. Tarifregister nutzen.
- Betriebsübung nachweisen – Belege zusammentragen, Fristen (min. 3 Jahre) beachten.
- Formellen Antrag schriftlich stellen – Datum, Höhe, Bezug berufen.
- Frist setzen und notfalls Rechtshilfe suchen – z. B. Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Klage erwägen, wenn die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und außergerichtliche Klärung scheitert.
Was Du konkret weiter tun kannst
- 📄 Arbeitsvertrag kopieren und auf Urlaubsgeld prüfen
- 📁 Gehaltsdokumente sammeln (letzte 3–4 Jahre)
- 🗣️ Mit dem Betriebsrat sprechen – ob andere Mitarbeiter Urlaubsgeld erhalten
- ✉️ Schriftlichen Antrag stellen, wenn alle Infos vorliegen
- ⏳ Frist einhalten – meist 2–4 Wochen
- 👨⚖️ Arbeitsgericht einschalten, falls Dein Arbeitgeber nicht reagiert
Nützlicher Link
- Übersicht Arbeitsrecht / Arbeitsrecht allgemein:
https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht
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