Immer wieder hört man von grausamen Kindesmisshandlungen. Besonders unmenschlich gelten diese Taten, wenn die eigenen Eltern handgreiflich werden. So auch im zugrundeliegenden Fall. Dabei ging es um einen 19 Monate alten Jungen, Lion Emilio, der am 8. August des Jahres 2010 in einem Leipziger Krankenhaus verstarb. Todesursache waren schwere innere Verletzungen. Diese wurden durch einen kräftigen Tritt im Bauchbereich hervorgerufen. Dem Landgericht Leipzig war es jedoch nicht möglich, herauszufinden, ob die 21-jährige Mutter oder aber ihr ein Jahr jüngerer Freund die Tat begangen hat. Allerdings wurde festgestellt, dass die beiden das äußerst schwer verletzte, klagende und sich übergebende Kind mehr als eine Stunde lang sich selbst überließen. Dabei litt es unter furchtbaren Schmerzen. Erst nach über einer Stunde verständigten sie den Notarzt. Sie wurden deshalb wegen Unterlassens und Misshandlung Schutzbefohlener mit zusätzlicher gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Leipzig zu einer Freiheits- und Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt.
BGH: Urteil rechtskräftig
Gegen dieses Urteil haben die Angeklagten Revision eingelegt. Diese wurde jedoch als unbegründet verworfen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
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Verurteilung wegen Kindesmisshandlung mit Todesfolge erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2012; AZ: 5 StR 480/11
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