Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 26.07.2023 Emil Kahlmann

Wann kann man erbunwürdig sein?

Kann man als Mörder erbunwürdig sein?

Die Frage, ob man als Mörder erbunwürdig sein kann, ist nicht einfach zu beantworten. Es kommt darauf an, wen man ermordet hat, wie die Tat begangen wurde und wie das Erbrecht des jeweiligen Landes aussieht. In diesem Text werden einige Aspekte dieser Frage aus der Perspektive eines deutschen Rechtsanwalts erläutert.

Was ist Erbunwürdigkeit?

Erbunwürdigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht, der besagt, dass jemand, der sich eines schweren Vergehens gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht hat, von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge ausgeschlossen wird.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Wann kann man erbunwürdig sein? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Die Erbunwürdigkeit muss vom Gericht festgestellt werden und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die Erbunwürdigkeit führt dazu, dass der Erbunwürdige so behandelt wird, als ob er vor dem Erblasser gestorben wäre.

Wann ist man als Mörder erbunwürdig?

Nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist jemand erbunwürdig, der den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tat als Mord oder Totschlag qualifiziert wird. Auch eine Beihilfe oder Anstiftung zur Tötung kann zur Erbunwürdigkeit führen. Die Erbunwürdigkeit tritt jedoch nur ein, wenn die Tötung oder der Tötungsversuch erfolgreich war oder zumindest ernsthaft gemeint war.

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel. Nach § 2340 BGB kann jemand, der den Erblasser getötet hat, trotzdem erben, wenn der Erblasser ihm verziehen hat oder wenn er die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen hat. Außerdem kann das Gericht die Erbunwürdigkeit ausschließen, wenn die Tötung auf Verlangen des Erblassers erfolgte oder wenn die Tötung eine gerechte Strafe für eine schwere Misshandlung des Erblassers darstellte.

Wie wirkt sich die Erbunwürdigkeit auf die Erben aus?

Die Erbunwürdigkeit eines potentiellen Erben hat verschiedene Konsequenzen für die Erbfolge. Zum einen erbt der Erbunwürdige selbst nichts von dem Erblasser. Zum anderen erben auch seine Abkömmlinge nichts von dem Erblasser, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie von der Tat nichts wussten oder dass sie sich davon distanziert haben. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die testamentarische Erbfolge.

Wenn ein Erbe erbunwürdig ist, rückt an seine Stelle derjenige, der ohne ihn erben würde. Das kann zum Beispiel ein anderer Verwandter oder ein testamentarischer Erbe sein. Wenn es keinen solchen Ersatzerben gibt, fällt das Erbe an den Staat.

Wie kann man sich gegen eine Erbunwürdigkeit wehren?

Wenn jemand von einer anderen Person als erbunwürdig angesehen wird, kann er sich dagegen vor Gericht verteidigen. Dabei muss er beweisen, dass er nicht die Voraussetzungen für eine Erbunwürdigkeit erfüllt oder dass eine der Ausnahmen greift. Der Anspruch auf Feststellung der Erbunwürdigkeit verjährt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Berechtigte von dem Anlass zur Geltendmachung Kenntnis erlangt hat.

Fazit

Die Frage, ob man als Mörder erbunwürdig sein kann, hängt von vielen Faktoren ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Erbunwürdigkeit ist ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf freie Verfügung über das eigene Vermögen und soll nur in extremen Fällen angewendet werden.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Stefan Mannheim - rechtsanwalt.com
Stefan Mannheim ist Rechtsanwalt für Erbrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Stefan Mannheim - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive