Rechtsnews
07.09.2016
Lisa Santos
Eine schwerkranke Frau wurde entgegen der Anweisung ihres Ehemannes am Leben gehalten und ist erst nach einem langen, qualvollen Aufenthalt im Krankenhaus gestorben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband rät nun allen Bürgern, ihre Patientenverfügung prüfen zu lassen.
Eine 90-Jährige litt seit Jahren an einem schweren Darmkrebs und war zudem demenzkrank. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes war die Patientin nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sprechen. Da es für die Frau kaum noch Aussicht auf Besserung gab und sie nur noch von Maschinen am Leben gehalten wurde, wollte ihr Ehemann sie von ihren Qualen befreien. Weil die Patientin allerdings keine gültige Patientenverfügung hinterlegt hatte, weigerten sich die Ärzte des Krankenhauses, diesem Wunsch nachzukommen. Stattdessen führten sie sogar gegen den Willen des Ehemannes eine Operation bei der 90-Jährigen durch. Diese starb schließlich nach einem langen, qualvollen Aufenthalt im Krankenhaus.
Über die Hälfte aller Patientenverfügungen ist derzeit unwirksam!
Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnt nun vor ungültigen Patientenverfügungen. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mehrere Millionen Verfügungen, von denen die Hälfte nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. So führt beispielsweise die Formulierung, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht sind, zur Unwirksamkeit, da sie nicht ausreichend spezifiziert ist. Es müssen konkrete Maßnahmen, wie z.B. „Ernährung per Magensonde“, aufgezählt werden. Allen Bürgern, die eine Patientenverfügung hinterlegt haben, wird geraten, ihre Dokumente jetzt prüfen lassen, denn allgemeine Formulierungen machen Sie ggf. vollends unwirksam. In diesem Fall sollten Sie unbedingt von einer fachkundigen Person – am besten von einem Rechtsanwalt oder dem unten genannten Service (was viel preiswerter ist) – ein komplett neues Dokument aufsetzen lassen.
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Quelle: http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-patientenverfuegung-100.html
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