Rechtsnews 08.03.2012 Julia Brunnengräber

Parken auf Privatgelände kann teuer werden

Mit dem Parken ist es so eine Sache. Es kann gar zur ärgerlichen Angelegenheit werden. Vor allem in der Stadt fehlt es oft an Parkplätzen und wohin dann mit dem Auto? Jedenfalls lieber nicht auf einen Privatparkplatz. Wird ein Auto abgeschleppt, weil es falsch geparkt wurde, wird das bekanntermaßen immer teuer. Mit dem Abschleppen von einem Privatparkplatz sind aber besonders hohe Kosten verbunden. Eine Rechnung von über 200 Euro ist dann zu erwarten.

Der konkrete Sachverhalt

Privatparkplätze sind als solche gekennzeichnet und meist darf man darauf auch parken, aber nur, wenn man die angegebene Zeitspanne nicht überschreitet, in der das gestattet ist. Andererseits liegt ein Verstoß vor. Eine Frau stellte ihren Wagen auf einem Supermarktparkplatz ab und das länger als die erlaubte eine Stunde. Der Inhaber des Marktes ließ ihren Wagen durch einen Abschleppdienst entfernen und stellte ihr den Aufwand in Rechnung. Der geforderte Betrag: 220 Euro. Die Frau ging gerichtlich dagegen vor. Ihre Begründung dafür: Dieser Betrag erscheine ihr zu hoch.

Die Entscheidung

Tatsächlich kommt man günstiger davon, muss man für Abschleppkosten aufkommen, die entstehen, wenn das Fahrzeug von öffentlichen Straßen beseitigt worden ist. Dass die Kosten bei einem privaten Parkplatz im Abschleppfall steigen, ist laut der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) rechtmäßig. Sie beziehen sich auf ein Urteil des Berliner Kammergerichts (Az.: 13 U 31/10). Richter erläuterten, dass der Grundstücksbesitzer Abschleppkosten zuzüglich Begleittätigkeiten in Rechnung stellen darf. Er musste den Fahrer suchen und eine Beweissicherung vornehmen, was für ihn Aufwand bedeutet.

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