Immer mehr reality shows prägen derzeit die Programmlandschaft im deutschen Fernsehen. Besonders bekannt ist die „Big Brother“-Sendung, die Menschen in einem Container – in einer vom Sender geschaffenen Umgebung – filmt. Dabei sollen diese Teilnehmer keine Rolle spielen, sondern sich selbst präsentieren und mit anderen agieren. Die Belohnung: Der Gewinner erhält einen gewisse Summe. Die Frage, die sich dabei stellte: Ist diese Summe erarbeitet worden? Oder kann die Teilnahme an der Sendung nicht als Arbeit bezeichnet werden? Davon hing es ab, ob die Einkommenssteuer für die Gewinnsumme fällig wird oder nicht.
Steuerfreiheit bei langfristigen Fernsehformaten strittig
Das Verfahren ist noch offen, ein endgültiges Urteil fällt erst noch. Der BFH beschloss zunächst, dass der Gewinner die Summe von einer Millionen Euro versteuern müsse. Der aber ging gerichtlich dagegen vor. Gewinnt jemand zum Beispiel bei „Wer wird Millionär?“ oder im Lotto, sind diese Einkünfte steuerfrei. Beides fällt in die Kategorie Spiel. Fernsehformate, die aber langfristig angesetzt sind, sind schwierig zu bewerten. Gelten sie als nicht selbstständige Tätigkeit? Wie lange muss die Dauer sein, um von einer nicht selbstständigen Tätigkeit auszugehen? Auch die Professionalität der Tätigkeit ist zu bewerten. Wann kann von einem Arbeitsverhältnis gesprochen werden? Wenn ja, muss Einkommenssteuer abgegeben werden.
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Erwartetes Urteil kann folgenreich für andere TV-Sendungen sein
Das zu erwartende Urteil kann beispielsweise Auswirkungen auf „Deutschland sucht den Superstar“ und auf die „Supertalent“-Show haben. Ein entsprechendes Urteil kann dazu führen, dass die Gewinner ihre Gewinne sogar rückwirkend als Einkommen versteuern lassen müssen.
- Quelle: Focus Online (2. März 2012)
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