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Ratgeber 29.01.2024 Christian Schebitz

Punktehandel mit Flensburg – gefährlich?

Der sogenannte „Punktehandel“ in Flensburg ist ein Thema, das regelmäßig für Diskussionsstoff sorgt. Dabei geht es um den Versuch, durch bestimmte Manöver die Auswirkungen von Verkehrsverstößen abzumildern oder zu umgehen. In diesem Blogbeitrag erläutere ich Ihnen, was Sie über den Punktehandel wissen müssen und warum dieser rechtlich problematisch ist. Ich werde konkrete Beispiele aus der Praxis anführen und Ihnen zeigen, wie das Gesetz angewandt wird.

Was ist der Punktehandel in Flensburg?

In Deutschland werden Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER, landläufig bekannt als Punktekonto in Flensburg) mit Punkten geahndet. Wenn ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht, kann dies zu einem Fahrverbot oder einer Fahrerlaubnisentziehung führen. Der „Punktehandel“ umfasst Praktiken, bei denen versucht wird, die Registrierung dieser Punkte durch verschiedene Methoden zu umgehen.

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Warum ist der Punktehandel rechtlich problematisch?

Der Punktehandel ist nach deutschem Recht nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Versuch, Verkehrssünden auf andere Personen zu übertragen oder die Verantwortung für Verkehrsverstöße abzuwälzen, wird von den Behörden als Betrugsversuch gewertet. Dies steht im Einklang mit dem Strafgesetzbuch (StGB) sowie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Drei Praxisbeispiele und ihre Konsequenzen

Fallbeispiel 1: „Geschäftsmäßiger Punktehandel“

Ein Anbieter verspricht gegen Bezahlung, Punkte von Verkehrssündern zu „übernehmen“. Solche Angebote sind nicht nur moralisch bedenklich, sondern auch strafbar. Das Oberlandesgericht Hamm entschied bereits, dass der geschäftsmäßige Punktehandel Betrug darstellen kann (OLG Hamm, Az. 4 RVs 103/13).

Fallbeispiel 2: Falschangaben nach Verkehrsverstößen

Ein Autofahrer behauptet fälschlicherweise, nicht selbst gefahren zu sein, und gibt eine andere Person als Fahrer an. Solche Falschangaben können als Betrug und Urkundenfälschung gewertet werden. Das kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.

Fallbeispiel 3: Familieninterne „Punkteübernahme“

Innerhalb von Familien kommt es vor, dass nahestehende Personen behaupten, die verantwortlichen Fahrer gewesen zu sein. Auch wenn die Motivation oft ist, einen Familienangehörigen zu schützen, können solche Handlungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie mit Punkten in Flensburg konfrontiert sind?

Wenn Sie Punkte in Flensburg erhalten haben, ist es wichtig, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie über Ihre Optionen aufklären und Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen. Dazu gehört unter Umständen der Einspruch gegen Bußgeldbescheide oder die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zur Reduzierung der Punkte.

Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen möchten, gibt es andere Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können. Zum Beispiel:

Zum Beispiel können Sie

  • freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, das bis zu zwei Punkte abziehen kann.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die Verjährung Ihrer Punkte, die je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit zwischen 2,5 und 10 Jahren dauert.
  • Vermeiden Sie weitere Verkehrsverstöße, die zu einer Erhöhung Ihrer Punkte führen würden.

Fazit

Der vorgebliche „Punktehandel“ ist rechtswidrig und kann ernsthafte Konsequenzen haben. Es ist ratsam, sich von solchen Praktiken fernzuhalten und stattdessen legale Wege zur Lösung von Verkehrsvergehen zu suchen. Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

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