Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Rechtsnews 25.08.2011 Eleonore Lis

Vorsicht vor Abofallen

Die neuesten Songs oder Bilder für das Handy, unzählige Tipps, wie man die Pfunde purzeln lassen kann oder diverse Spiele – und das alles kostenlos. Dies und Vieles mehr versprechen viele Internetseiten. Man müsse sich ausschließlich mit dem richtigen Namen, der E-Mail-Adresse und der Anschrift anmelden und schon könne es los gehen. Doch der Schein trügt! Statt kostenloser Spiele landet man oft in einer kostenpflichtigen Abonnement-Falle. Meist wird der Internetnutzer darüber in einer kleinen Notiz, die kleingedruckt und versteckt ist, informiert. E-Mails mit angehängten Rechnungen oder Mahnungen sind das Resultat, wenn man das Kleingedruckte übersieht und von den angeblich kostenfreien Dienstleistungen Gebrauch macht. Doch nun könnten die Strafverfolgungsbehörden gezielter gegen die Betreiber von solchen betrügerischen Internetseiten vorgehen. Denn laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt handle es sich bei den Abofallen um einen Betrug.   Quelle:

  • Oberlandesgericht Frankfurt, 11. Januar 2011; Beschluss des OLG vom 17.12.2010

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