Diabetes verheimlicht – Versicherung zahlt nicht
Das Verschweigen schwerwiegender Erkrankungen beim Abschließen eines Versicherungsvertrages ist riskant, wie das vorliegende Urteil beweist. Hier entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass ein Diabetiker, der sein Leiden bei Vetragsschluss verschweigt, seinen Versicherungsschutz gefährdet und dass ein solches Handeln als arglistige Täuschung