Erhaltungsverordnung behindert Altbau-Modernisierung
Im folgenden Fall ging es um Umbauten in Altbauten – genauer um Umbauten an Aufzügen. Im betreffenden Haus wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Im Haus war schon ein Fahrstuhl vorhanden. Die Umbaumaßnahme sollte dahingehend erfolgen, dass auch die Etage des Dachgeschosses