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Rechtsnews 07.08.2012 Julia Brunnengräber

EuGH zu Arbeitsunfähigkeit während des Jahresurlaubs

Der Jahresurlaub soll einem Arbeitnehmer dazu dienen, sich zu erholen und seine Freizeit gestalten zu können. Das betonte hinsichtlich folgenden Falles auch der EuGH.

Welche Regelung gilt, wenn Arbeitsunfähigkeit und Jahresurlaub zusammenfallen?

Konkret ging es um spanische Arbeitnehmer, die sich dafür vor Gericht einsetzten, ihren Jahresurlaub abzüglich der Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Krankheit nutzen zu dürfen, sind diese während des Urlaubszeitraumes entstanden. Doch kann ein Arbeitnehmer sein Recht auf Urlaub in einem solchen Fall einfordern? Der EuGH wurde dazu vom Tribunal Supremo befragt.

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EuGH: Bezahlter Jahresurlaub darf nach Arbeitsunfähigkeit nachgeholt werden

Der EuGH entschied, dass der bezahlte Jahresurlaub wegen des Grundsatzes des Sozialrechts der Europäischen Union geschützt werden soll. Er dient der Erholung, Entspannung und Freizeit. Ist ein Arbeitnehmer krank, soll der Krankheitsurlaub den Zweck der Genesung erfüllen. Aufgrund dessen ist ein Arbeitnehmer laut EuGH dazu berechtigt, seinen bezahlten Jahresurlaub zu einer späteren Zeit nehmen zu dürfen, fällt dieser mit seinem Krankheitsurlaub zusammen. Wann die Arbeitsunfähigkeit eintritt, ist nicht relevant. Gegebenenfalls kann ein Arbeitnehmer, ist er nach der Erkrankung wieder arbeitsfähig, den Jahresurlaub auch außerhalb des entsprechenden Bezugszeitraumes nehmen. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Juni 2012, Az.: C-78/11

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