BFH: Urteil zum Schuldzinsenabzug
Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Schuldzinsen für ein Investitionsdarlehen, welches auf ein Kontokorrentkonto überwiesen wurde, und darüber hinaus Schuldzinsen für ebendieses Kontokorrentkonto als betriebliche Ausgaben abgezogen werden dürfen, im Falle, dass der Unternehmer so genannte Überentnahmen durchgeführt