BFH: Urteil zu Fernsehübertragungsrechten
Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass in Deutschland keine Besteuerung von Vergütungen stattfinden kann, die ein ausländisches Unternehmen für die Übergabe von Fernsehübertragungsrechten an sportlichen Events von einem inländischen Unternehmen erhält. Klägerin fordert einbehaltene Beträge zurück Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine klagende GmbH,