Wenn Eltern, die in Deutschland leben, ihre Kinder in eine Privatschule in der Schweiz schicken, so können sie das von ihnen bezahlte Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehen.
Jahressteuergesetz 2009
Wenn ein Staat gestattet, dass Schulgeldbeiträge an inländische Schulen als Sonderausgaben abgezogen werden können, so stellt dies einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit dar, bei monetären Leistungen an Privatschulen, die sich in anderen Mitgliedsstaaten befinden, ist dies allerdings nicht der Fall, wie der EuGH in zwei Fällen im Jahr 2007 entschieden hat. Hierauf führte der Gesetzgeber das Jahressteuergesetz 2009 ein, demzufolge Schulgeldbeträge, die für Privatschulen im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Europäischen Union gezahlt werden, rückwirkend abziehbar sind.
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Ist Schulgeld für Privatschule in der Schweiz eine Sonderausgabe? erhalten
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Gesetz betrifft keine schweizerischen Privatschulen
Dieses Gesetz betrifft allerdings nicht die schweizerischen Privatschulen, weil die Schweiz weder zum Europäischen Wirtschaftsraum noch zur Europäischen Union gehört. Auch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1999 begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2012
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