Kein „Laufhaus“ im Leonhardsviertel in Stuttgart
Die Klägerin beantragte bei der Stadt Stuttgart die Änderung der genehmigten Wohnnutzung im Leonhardsviertel zur Nutzung als Laufhäuser in zwei Gebäuden. Die Stadt lehnte die Anträge ab. Berufung zugelassen Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte die Auffassung der Stadtverwaltung und wies die