Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies zwei Anträge auf Erteilung von Taxi-Konzessionen zurück, da im Bereitstellungsbezirk Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt derzeit bereits rund 760 Genehmigungen im Umlauf seien. Täglich seien etwa 550 Fahrzeuge in diesen Bereichen unterwegs, von denen jedoch nur 20% mit Fahrgästen besetzt seien. Würden mehr Fahrzeuge zugelassen, so würde dies den Wettbewerb verschärfen und das Taxigewerbe in seiner Existenz bedrohen oder ruinieren. Besonders im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs sei die Situation problematisch. Durch die Unruhen bezüglich des Projekts „Stuttgart 21“ sei dies noch verstärkt worden. Schließlich werden die Genehmigungen nach Eingang der Anträge erteilt. Da die Kläger jedoch die Nrn. 387 und 359 auf der Vormerkliste für Neubewerber führten und noch 108 Antragsteller auf der Warteliste für Altunternehmer stünden, müssten diese noch einige Zeit auf ihre Taxi-Konzession warten.
Antragsteller klagen gegen Landeshauptstadt
Die Kläger klagten gegen die Landeshauptstadt Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Sie führten an, dass die Stadt keine Fakten oder nachvollziehbare Tatsachen über die tatsächliche Situation vorbringen könne, sondern ihre Annahmen allein durch Schätzungen erlangt habe. Das Vorliegen eines ruinösen und existenzbedrohenden Wettbewerbs sei nicht bewiesen worden. Zudem beklagten die Antragsteller, dass die Warteliste nicht aktualisiert werde und daher ordnungswidrig sei. In einem Vergleich einigten sich die Parteien, dass die Stadt Stuttgart die Anträge unter bestimmten Maßgaben neu entscheiden werde.
- Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 29.06.2012 und vom 04.07.2012
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