Überhöhter Kaufpreis macht Kaufvertrag nichtig
Das Kammergericht Berlin sah einen Wohnungskaufvertrag als nichtig an, da bei Abschluss des Vertrages der Kaufpreis sittenwidrig überhöht war. Sachverhalt Die Klägerin hatte 2006 eine Eigentumswohnung in Berlin-Friedrichshain für 76.200 EUR gekauft. Die Wohnung war nur 33 m² groß. Ein