Arbeitnehmerrabatte führen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof urteilte, dass ein Rabatt, der einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gewährt wird, nicht zwangsläufig zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn führt. Finanzamt setzt einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn an Diesem Urteil lagen zwei Fälle zugrunde. In beiden ging es um Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern, die Fahrzeughersteller sind,