Rechtsnews 19.12.2012 Julia Brunnengräber

Deutsche Lufthansa darf Leiharbeiter als Kabinenpersonal beschäftigen

Für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa gibt es eine Gruppenvertretung. Diese hatte dem Hessischen Landesarbeitsgericht eine Beschwerde vorgelegt. Sie richtet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollten sie erreichen, dass die Deutsche Lufthansa nur eigenes Kabinenpersonal beschäftigt. Stattdessen beschäftigt sie jedoch auch sogenannte Leih-Stewards und Leih-Stewardessen, also Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen aus Leiharbeitsunternehmen. Es gab eine Vereinbarung, in der festgeschrieben war, dass nur eigenes Personal eingesetzt wird, allerdings endete diese im Jahre 2008. Die Gruppenvertretung war der Meinung, sie gelte auch weiterhin. Die Gruppenvertretung führte zudem an, dass bei Beschäftigung von Leiharbeitern eine unbezahlte Freistellung des eigenen Personals drohe, die gesetzeswidrig sei.

LAG: Deutsche Lufthansa darf Leiharbeiter beschäftigen

Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte allerdings die Entscheidung der Vorinstanz des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main. Auf die eventuell nachwirkende Vereinbarung der Tarifvertragsparteien könne sich die Gruppenvertretung nicht stützen. Dass tarifliche Ansprüche durchgesetzt werden, sei nicht die Angelegenheit der Gruppenvertretung, sondern die der Tarifvertragsparteien. Das LAG verneinte auch, dass diese einen Anspruch auf gesetzliche Unterlassung haben, wenn sie als Begründung anführen, dass Gesetzesverstöße angeblich drohen. Dass eine Folge der Beschäftigung von Leiharbeitern die Freistellung des Kabinenpersonals ist, konnte die Gruppenvertretung aus Sicht der LAG nicht glaubhaft machen, weswegen deren Beschwerde zurückgewiesen wurde und die Gruppenvertretung nicht den sich gewünschten Erfolg erzielen konnte. Quelle:

  • Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 3. Juli 2012, Az.: 4 TaBVGa 69/12

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive