Erben müssen Sozialhilfeleistungen des Verstorbenen zurückzahlen
Das Sozialgericht Berlin entschied über die Haftung der Erben für Sozialleistungen die der Erblasser empfangen hat. Haftung für die letzten 10 Jahre Gemäß § 35 SGB II müssen die Erben eines Sozialhilfeempfängers die Leistungen, die der Erblasser bis 10 Jahre