Befangenheit im Verfahren um Feuertod eines Asylbewerbers?
Das Landgericht Magdeburg entschied, dass das Verfahren um den Asylbewerber, der in einer Polizeizelle in Dessau durch einen Feuertod starb, nicht erneut verhandelt werden muss. Der Befangenheitsantrag gegen die drei beteiligten Berufsrichter und zwei Schöffen wurde abgelehnt, weshalb der Prozess nicht noch einmal von Neuem