Schwerbehinderter klagt auf Nutzung von Behindertenparkplätzen
Querschnittsgelähmte und Doppeloberschenkelamputierte – also erheblich Gehbeeinträchtigte – dürfen Behindertenparkplätze in Anspruch nehmen. Ein Mann mit Schwerbehinderung wollte vor Gericht erreichen, dass auch er die breiteren Parkplätze für Behinderte nutzen kann, die sich außerdem in besserer Lage befinden. Kläger will