Tierhalter muss für Polizeieinsatz aufkommen
Ein Polizeieinsatz kann für denjenigen gebührenpflichtig sein, der für ihn verantwortlich ist. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier. Verkehrsgefährdung: Tiere bis zur B 51 entlaufen Konkret ging es um Ponys, die entlaufen konnten, da ein herabfallender Ast die Einfriedung beschädigt hatte,