Rauchen gefährdet die Gesundheit. Das wird Schülern zunehmend nahegelegt. In Berlin wird durch das Berliner Schulgesetz Rauchen sogar gänzlich verboten – nicht nur im Schulgebäude, auch auf dem Pausenhof und sogar im Lehrerzimmer. Ein Grundschullehrer war damit nicht einverstanden und plädierte, und klagte schließlich auch, auf Einrichtung eines Raucherzimmers für Lehrer in der Schule. Er hatte sich gedacht, für Lehrer könne das Rauchen in einem separaten Raum gestattet sein. Nachdem er vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg mit seiner Klage hatte, versuchte er vor dem Oberverwaltungsgericht eine für ihn positive Entscheidung zu erwirken.
OVG spricht sich für ausnahmsloses Rauchverbot aus – Gesundheit der Schüler entscheidend
Doch auch das OVG sprach ihm kein Recht zu, in einem separaten Raucherzimmer für Lehrer rauchen zu dürfen. Das Berliner Schulgesetz sei diesbezüglich deutlich, betonte das Gericht. Rauchen sei demnach auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gänzlich verboten – und zwar ohne Ausnahme. Dabei sollen die Mittel dem Zweck dienlich sein: Erstens wird auf diese Weise das für die Schüler gesundheitsgefährdende Passivrauchen vermieden. Zweitens wird die Vorbildwirkung rauchender Lehrer ausgeschlossen. Das sorgt für eine rauchfreie Umgebung für die Schüler und hat Präventivwirkung. Das OVG führte zudem aus, dass die Gesundheit der Schüler im Vordergrund steht. Daher sei es gerechtfertigt, sie von den Gefahren, die durch Tabakkonsum entstehen, fern zu halten. Die Belange des Klägers seien hier als zweitrangig anzusehen, weshalb er zum Rauchen das Schulgelände verlassen muss.
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Grundschullehrer fordert Raucherzimmer erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 9. August 2012, Az.: 4 B 29.10
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