Patentschutz embryonaler Stammzellen
Der Bundesgerichtshof musste im zugrundeliegenden Fall eine Entscheidung in Bezug auf die Patentierung von menschlichen Stammzellen treffen. Stammzellengewinnung durch Zerstörung von Embryonen Grundlage des Rechtsstreits ist ein Patent, über dessen gesetzliche Berechtigung entschieden werden musste. Das Patent wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt am 19.