Rechtsnews 12.02.2013 Julia Brunnengräber

Urteil zur Begrenzung der Verlustverrechnung bei Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof hatte sich damit zu beschäftigen, ob die sogenannte Mindestbesteuerung bezüglich der Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist. Der Bundesfinanzhof bearbeitete zwei Fälle zu diesem Thema und urteilte dazu.

Ausgleich von Verlusten bei Einstellung der Geschäftstätigkeit?

Zum einen ging es um eine Personengesellschaft. Diese hatte ein Flugzeug verleast. Als das Leasing ausgelaufen war, wurde das Flugzeug verkauft und die Gesellschaft stellte ihre Tätigkeit ein. Das war so auch geplant gewesen. Im Jahr des Verkaufs kam es zu einem Gewinn, „der wegen der Regelung über die Mindestbesteuerung nicht durch an sich in ausreichender Höhe vorhandene Verluste aus Vorjahren ausgeglichen werden konnte“. Auch später konnten die Verluste nicht mehr zum Ausgleich von Gewinnen genutzt werden, schließlich hatte die Gesellschaft ihre Tätigkeit mit dem Verkauf des Flugzeugs beendet. Den für das Jahr 2004 ergangenen Gewerbesteuermessbescheid hielt der BFH für rechtmäßig.“ Der zweite Fall betraf eine Personengesellschaft, die überschuldet war. Auch sie stellte ihre aktive Tätigkeit schließlich ein. Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens hatte sie Gläubiger zum Verzicht auf ihre Forderungen bewegt. Dieser Verzicht führte zu einem Gewinn, „der wegen der Mindestbesteuerung nicht voll mit Verlusten ausgeglichen werden konnte“. Auch hier konnte es wegen der Einstellung der Geschäftstätigkeit auch später nicht zu einem Ausgleich der gestreckten Verlustvorträge kommen. Das Unternehmen fand sich zwar mit der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen ab, beantragte aber eine Billigkeitsmaßnahme. Dem BFH zufolge konnte diese aber nicht beansprucht werden, „weil das Unternehmen durch den von ihm angeregten Darlehensverzicht selbst die Ursache für den ansonsten nicht entstandenen Gewinn gesetzt habe“.

Urteil des BFH

Der BFH urteilte, dass in Jahren mit Gewinnen über 1 Mio. € der Gewinn, der darüber hinausgeht, nur bis zu 60 % um verbleibende Verlustvorträge gekürzt werden kann. Wird in den Folgejahren bis zur Betriebseinstellung kein ausreichender Gewinn zur Verrechnung der gestreckten Verlustvorträge erzielt, „bleibt es bei der endgültigen Besteuerung im Jahr der Verrechnungsbegrenzung“. Der BFH betonte, dass die Verlustrechnungsbegrenzung auch deswegen verfassungsgemäß ist, da bei der Gewerbesteuer sowieso systembedingt kein umfassender Verlustausgleich möglich ist. Bezogen auf den zweiten Fall erklärte der BFH, „dass er von der Verfassungsmäßigkeit nur deshalb ausgehe, weil in besonderen Härtefällen Billigkeitsmaßnahmen möglich seien. Keine Billigkeitsmaßnahme sei aber geboten, wenn die Besteuerung und der endgültige Wegfall der gestreckten Verlustvorträge vom Unternehmer selbst veranlasst seien“. 

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 5. Dezember 2012, Az.: IV R 36/10, IV R 29/10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
34,99 * 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 54,99 * 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive