Dem Vorwurf der Manipulation insbesondere des Champions-League-Finales im Jahr 2007 durch Schiedsrichterbestechung mussten sich der ehemalige Trainer und der frühere Manager der Bundesliga-Handballmannschaft des THW Kiel stellen. Weiterhin sollen sie sich des Betruges und der Untreue strafbar gemacht haben in Bezug auf die Vereinsdarlehen von 60.000 €, der dem Trainer im Jahre 2008 durch den Manager gewährt und nicht vorschriftsgemäß verbucht wurde. Nach einer mehr als vier Monate andauernden Verhandlung wurden beide Angeklagten vom Landgericht Kiel freigesprochen.
Revision der Staatsanwaltschaft
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision ein, mit der sie die komplette Aufhebung des Urteils und dadurch eine Neuverhandlung des Falls bewirken wollte. Allerdings zog sie die Revision speziell gegen den Trainer wieder zurück und hielt den Revisionsantrag gegen den Manager lediglich bezüglich der durch ihn veranlassten Zahlung aufrecht. Die Vorwürfe, die die Spielmanipulationen betrafen, wurden im Revisionsverfahren nicht mehr thematisiert.
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Freispruch des Managers partiell aufgehoben
Das freisprechende Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Der BGH konnte wegen einer lückenhaften Formulierung jedoch nicht komplett ausschließen, “dass sich der Angeklagte im Zuge einer Mitte des Jahres 2009 zwischen dem THW Kiel und seinem vormaligen Trainer geschlossenen und durch den Angeklagten mit unterzeichneten Freistellungsvereinbarung strafbar gemacht hat”, durch die eventuell alle gegenseitig bestehenden Ansprüche und dementsprechend auch der Darlehensrückzahlungsanspruch beendet werden sollten. Der Angeklagte gab keinen Hinweis auf den existierenden und im Detail nur ihm bekannten Darlehensrückzahlungsanspruch. Lediglich in diesem Punkt muss es zu einer erneuten Verhandlung des Falls kommen.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2012; AZ: 5 StR 328/12
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