Rechtsnews 25.09.2012 Julia Brunnengräber

Haften Tierhalter immer für die Schäden ihres Tieres?

Eine Frau brachte ihren Hund zum Tierarzt, da dieser unter Narkose behandelt werden musste. Sie hatte nicht damit gerechnet, dass sie gut daran getan hätte, vorher eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Als der Hund nämlich aus der Narkose wieder aufwachte, gab es sowohl für die Hundehalterin als auch für den Tierarzt ein böses Erwachen. Der Hund biss den Arzt so stark in die Hand, dass dieser seine tierchirurgische Tätigkeit in Zukunft nicht mehr ausüben kann. Er verlangte daher von der Halterin Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Tierhalterin will für Hundebiss nicht haften

Die Tierhalterin jedoch argumentierte, dass sie nicht dabei gewesen war, als der Vorfall geschah und sie daher keine Schuld treffe. Sie habe keinen Einfluss auf das Tier nehmen können. Zudem verfüge der Tierarzt über Sachkunde in Bezug auf den Umgang mit Tieren, weshalb er mit der Situation hätte zurecht kommen müssen. Das OLG musste dazu urteilen.

OLG: Tierhalter haftet für Tierverhalten

Das OLG entschied, dass ein Tierhalter für ein Tier haftet, entsteht durch dessen Verhalten ein Schaden. Es kommt nicht darauf an, ob der Tierhalter Einfluss auf das Tier nehmen kann. Als Tierhalter muss er für die Schäden einstehen. Daher hat dieses Urteil auch grundsätzliche Bedeutung: Gibt ein Tierhalter sein Tier in andere Obhut, zu Bekannten oder Ärzten und so weiter, und entsteht ein Schaden, dann haftet der Halter dafür. Deshalb ist es ratsam für einen Halter, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Ansonsten können Schadensersatzforderungen drohen. Zusätzlich kann auch eine Geldbuße die Folge sein. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Juli 2012, Az.: 20 U 38/11

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