Bezüglich des Flughafens Berlin Brandenburg hatte es einige Klagen gegeben. Mit dem Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld waren viele Anwohner so nicht einverstanden und kritisierten den Planfeststellungsbeschluss. Hierbei nahmen sie unter anderem auf die Abflugrouten Bezug und behaupteten, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg sowie die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH seien von nicht realistischen Abflugrouten ausgegangen und würden über den Fluglärm hinwegtäuschen, der infolge des Ausbaus entsteht.
BVerwG weist Klagen zurück
Das BVerwG entschied, dass eine 15°-Divergenz bezüglich der Flugrouten kein Abwägungsfehler ist und der Lärm angemessen eingeschätzt werden kann. Der Planfeststellungsbeschluss leide an keinem Rechtsfehler – so das Urteil des BVerwG – auch nicht hinsichtlich der Start- und Landebahnen. Hier wollten Kläger erreichen, dass diese nicht parallel benutzt werden sollen. Auch das wies das BVerwG als unbegründet zurück. Das BVerwG erklärte außerdem, dass das Vorhaben des Ausbaus des Flughafens rechtmäßig ist. Entscheidend sei, dass der Dauerschallpegel von 62 dB(A) nicht erreicht werde.
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Flughafen BER wegen angeblicher Täuschung über Flugrouten angeklagt erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2012, Az.: BVerwG 4 A 5000.10 – 5002.10, 6001.11 und 6002.11, 7000.11 – 7003.11
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