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Rechtsnews 28.09.2012 Julia Brunnengräber

Anklage gegen vermeintlich homöopathisch behandelnde Ärztin

Meist haben Patienten aufgrund von Medikamenteneinnahme mit Nebenwirkungen zu kämpfen – so auch Menschen, die an Allergien leiden und daher Cortison-Spritzen in Anspruch nehmen. Osteoporose, Haarausfall und Wachstumsstörungen können Nebenwirkungen sein, die infolgedessen auftreten. Wieso also nicht auf eine Alternative umsteigen, dachten sich viele Allergiker, die ihre Hoffnungen in die Behandlungsmethoden einer 42-jährigen Ärztin legten, die eine solche anbot. Das aber scheint sich nun als Trugschluss herauszustellen.

Rein homöopathische Spritzen gegen Heuschnupfen und Neurodermitis?

Die Ärztin spritzte ihren Patienten angeblich homöopathische Mittel. Besonders in der Heuschnupfenzeit wollten viele Patienten davon profitieren und so gegen ihre Allergie vorgehen. Auch Neurodermitis-Patienten waren froh, Abstand vom Cortison nehmen zu können und stattdessen homöopathisch behandelt zu werden. Von 2002 bis 2010 bot die Ärztin über 500 Patienten ihre Behandlung an, was pro Spritze 13 bis 50 Euro kostete. Dabei ist zu bedenken, dass diese Personen sich nicht nur einmal eine Spritze geben ließen, sondern mehrfach.

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Beimischung von Cortison?

Eine Mutter und Ärztin ließ ihr Kind auch bei dieser Ärztin behandeln. Sie beobachtete an ihrem Kind, dass sich Fettgewebe an der Einstichstelle rückbildete, was typisch nach einer Cortisonbehandlung ist. Sie brachte daher Ermittlungen gegen die Ärztin in Gang. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass sich bei anderen Patienten Blutfettwerte, Mineralgehalt der Knochen oder ihr Gewicht verändert hatten. Sie nahmen zu oder hatten unter anderen Nebenwirkungen zu leiden. Bei 66 Kindern und Jugendlichen und 125 Erwachsenen wurden zum Teil gravierende Nebenwirkungen festgestellt. Bisher hatte das zur Folge, dass die Ermittlungen gegen die Ärztin laufen und sie seitdem nicht mehr in ihrem Beruf tätig ist. Sie gibt an, sie habe den Patienten mitgeteilt, dass sie Cortison beigemischt hatte. Dagegen stehen Aussagen der Patienten, die von einer rein homöopathischen Behandlung ausgegangen waren. Vor Gericht ist dieser Fall daher zu klären. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und gewerbsmäßigen Betrug. Quelle:

  • Pressemitteilung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 6. August 2012

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