Rechtsnews 01.10.2012 Julia Brunnengräber

Grundstückseigentümer will Feuerwehrsirene entfernen

Eine Frau hatte ein ehemaliges Grundschulgebäude käuflich erworben, störte sich allerdings daran, dass auf dessen Dach eine Sirene der Feuerwehr installiert ist. Sie stellte vor Gericht einen Antrag auf Entfernung der Sirene. Ihre Begründung: Sie hat in dem Gebäude Seminar-, Behandlungs- und Büroräume eingerichtet. Die Sirene wirke sich negativ auf ihr Nutzungskonzept und damit auf ihren wirtschaftlichen Erfolg aus.

VG lehnt Antrag auf Entfernung der Sirene der Feuerwehr ab – Kein Grund zur Beanstandung

Das VG kam ihrer Forderung nicht nach. Es begründete seine Ablehnung des Antrags so: Zum einen hat sie beim Kauf des Hausgrundstücks gewusst, dass sich auf dessen Dach eine Feuerwehr-Sirene befindet. Zum anderen habe die Funktion der Sirene bei den im Haus zuvor unterrichteten Kindern keine seelischen oder körperlichen Schäden angerichtet. Daher sei es auch nicht zu erwarten, dass Erwachsene Schäden davontragen, selbst wenn es Patienten sind, die sich im Haus behandeln lassen. Zudem sei kein anderes öffentliches Gebäude in der Nähe, auf dem die Sirene installiert werden könnte und dann auch noch gleich effektiv wäre. Entscheidend sei, dass die Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte gewährleistet ist. Aus diesen Gründen habe die Eigentümerin die Sirene zu dulden – auch ohne Entschädigung: „Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung seien Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Anbringung und auch den Fortbestand von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden.“ 

  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Juli 2012, Az.: 7 K 3053/11

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