Rechtsnews 15.08.2021 Christian R.

Fehlender Aschenbecher im Luxus-PKW

Rechtfertigt das Fehlen eines Aschenbechers die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Luxusauto? Diese Frage beschäftigte die Gerichte 2015 und wurde durch das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil beantwortet. Ein fehlender Aschenbecher im Luxus-PKW kann zur Rückabwicklung des Vertrages führen.

Rückabwicklung wegen fehlender Raucherausstattung des Autos

Folgendes hatte sich zugetragen: Eine Frau hatte bei einer Autohändlerin im Januar 2013 einen Lexus PKW im Wert von 135.000 € bestellt. Als der Wagen geliefert wurde, stellte die Kundin fest, dass der neue Wagen nicht über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügte. Schon der Vorgänger des neu bestellten Lexus war bei der betreffenden Autohändlerin bestellt worden. Dieser hatte über einen Aschenbecher verfügt.  Nach Ansicht der Kundin, vereinbarten die Parteien bei der neuen Bestellung, dass eine Raucherausstattung mitgeliefert werden solle. Aus diesem Grund verlangte sie von der Autohändlerin die Rückabwicklung des Kaufvertrages, inklusive der Rückerstattung des Kaufpreises. Da die Händlerin sich weigerte, kam es zum Gerichtsverfahren.

Verfügbarkeit des fehlenden Autozubehörs mündlich vereinbart

Nachdem das Landgericht Osnabrück die Klage der Kundin zunächst zurückgewiesen hatte, hatte sie in der zweiten Instanz nun mehr Erfolg. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Lieferung der Raucherausstattung Bestandteil des Kaufvertrages gewesen sei. Diese Voraussetzung wurde mündlich vereinbart. Das Fehlen des Aschenbechers selbst, stufte das Gericht dabei nicht als Bagatelle ein – bei der nachträglichen Installation eines behelfsmäßigen Aschenbechers in der Mittelkonsole sei es der Kundin nicht möglich abzuaschen ohne dabei den Fahrzeuginnenraum zu beschmutzen, weil ein behelfsmäßiger Aschenbecher nicht über die bei der Serienausstattung übliche Beleuchtung verfüge.

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Dieser Umstand kann bei einem so teuren Auto zur schnelleren und hartnäckigen Verschmutzung führen. Gerade als Raucherin, ist der Aschenbecher ein wichtiger Bestandteil der Ausstattung, selbst wenn das Fehlen auf den ersten Blick betrachtet nur geringfügig wirkt.

Da eine Nachrüstung des gelieferten Autos mit einem angemessenen Aschenbecher nicht möglich war, verpflichtete das Gericht die Autohändlerin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, minderte den zu erstattenden Betrag jedoch um 18.000 €, da die Kundin mit dem Auto bereits 44.000 Kilometer zurückgelegt hatte.

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