Die Stadt Konstanz erließ im Juli 2011 eine Polizeiverordnung zum Schutz des frei zugänglichen Seeufers vor Verunreinigungen und den damit einhergehenden Gefahren. Darin untersagt sie es den Besuchern des Bodenseeufers Glasflaschen dorthin mitzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte jetzt in einem Normenkontrollverfahren die §§ 2 und 4 der Polizeiverordnung der Stadt Konstanz für unwirksam. Die Stadt Konstanz als Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Quelle:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mannheim vom 27.07.2012
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.