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Rechtsnews 10.09.2012 Anna Schön

Anlagebetrug mit “Schrottimmobilien als Steuersparmodell”

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Berliner Notar Marcel E. wegen Anlagenbetruges. Der Verdacht liegt auf einem gewerbs- und bandenmäßigen Anlagenbetrug mit sog. “Schrottimmobilien als Steuersparmodell”. Gegen den Notar liegt jetzt ein Haftbefehl vor. Neun angeklagte Immobilienhändler  Bereits im Mitte Juni wurden neun Immobilienhändler wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Sie bekamen mehrjährige Haftstrafen. Im Verfahren stellte das Gericht fest, dass Notare und Banken eine maßgebliche Mitverantwortung tragen. Anlagemodell bringt Erwerber in Privatinsolvenz  Das betrügerische Anlagemodell führte zu Kreditkündigungen bei den Erwerbern, was für diese eine große finanzielle Belastung darstellte und diese in die Privatinsolvenz trieb. Die leitende Kraft des Betrugs Kai-Uwe K. wurde bereits zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Überrumpelung der “Anleger”  Er arbeitete mit dem Prinzip der Überrumpelung der zukünftigen Erwerber. Die Anleger waren in der Regel unbedarft und geschäftlich unerfahren. Sein Ziel versuchte er durch unerlaubter telefonischer “Kaltakquise” durch Callcenter, Erstbesuche in der Wohnung der Erwerber durch sog. “Vorabler”, Beratungsgespräche gut geschulter Berater, kurzfristiger Notartermine, Finanzierungsabwicklung und “Nachbetreuung” sowie durch Scheingeschäftsführer als “Strohleute” zu erreichen. Notar Marcel E. festgenommen Der festgenommene Notar galt als Bandenmitglied der Betrügerbande. Er hatte die Aufgabe für die Immobilienhändler ständig erreichbar zu sein (sog. “Mitternachtsnotar”). Er sollte eine kurzfristige und jederzeitige Beurkundung der Anlagengeschäfte ermöglichen. Er leistete seinen Tatbeitrag zur Überrumpelung insbesondere dadurch, dass er eine unübliche Trennung des Kaufvertrags in Angebot und Annahme vornahm sowie gegen die Formvorschrift der 14-Tage-Frist verstieß. Diese gibt dem Kunden das Recht, sich vor Vertragsschluss 14 Tage mit dem Verkaufsprospekt auseinander zu setzen. Zudem wurde die Identität des Notars und die Rechtsverbindlichkeit der Beurkundung verschleiert. Der Rahmenvertrag zwischen dem Organisator und dem Notar, verpflichtete den Notar den Kunden mit allen Mitteln zum Vertragsschluss zu bringen.   Quelle:

  • Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 18.07.2012

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