Mobilfunkanbieter müssen auf das Risiko möglicher hoher Kosten bei einem Prepaid-Handyvertrag mit „automatische Aufladung“ hinweisen. Dies entschied das Kammergericht Berlin. Ein Kunde hatte bei einem Mobilfunkanbieter einen Prepaidvertrag namens „Webshop-Wiederaufladung 10“ abgeschlossen. Bei diesem Vertrag wurde das Handy immer wieder mit 10 € aufgeladen, sobald der vorausbezahlte Betrag aufgebraucht war. Durch die automatische Gutschrift von 10 € telefonierte der Kunde tatsächlich auf Kreditbasis. Dadurch entstanden dem Kunden Kosten in Höhe von 14.698,00 EUR. Diese wollte der Mobilfunkbetreiber vor dem Kammergericht einfordern.
Hohe Kosten kaum kontrollierbar
Das Landgericht wies jedoch die Klage ab. Es sei irrelevant, ob der Kunde tatsächlich Telefonkosten in Höhe von 14.698,00 € verursacht habe. Denn mit der angebotenen Option sei das Risiko außerordentlich hoher Kosten deutlich erhöht und kaum kontrollierbar. Da der Verkäufer nicht auf dieses Risiko hingewiesen hatte, hat er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßen. Zudem hätte er den Kunden informieren müssen, dass dieser vor einer neuen Aufladung keine Benachrichtigung per SMS oder E-Mail erhält und daher keine volle Kontrolle der Kosten durchführen könne.
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Prepaid-Vertrag: Anbieter muss über Risiko informieren erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin vom 10.07.2012
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