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Rechtsnews 09.08.2012 Manuela Frank

Freiheitsstrafe gegen „Reemtsma-Entführer“ rechtskräftig

Thomas Drach, der den Unternehmer Jan Philipp Reemtsma entführte und deshalb eine langjährige Haftstrafe absitzen musste, machte sich während seiner Haftzeit eines weiteren Vergehens schuldig. Im Februar des Jahres 2009 unternahm dieser nämlich den Versuch, einen damaligen Mithäftling dazu zu bewegen, seinen jüngeren Bruder räuberisch zu erpressen. Mit roher Gewalt wollten sie den Bruder dazu zwingen, ihnen inbesondere das bis zum heutigen Tag lediglich teilweise wieder beschaffte Lösegeld aus der Entführung des Jan Philipp Reemtsma zu übergeben beziehungsweise das Geld oder die geldwerten Gegenstände, welche mit Hilfe des Lösegeldes beschafft wurden.

Verhängte Freiheitsstrafe rechtskräftig

Das Landgericht Hamburg verurteilte den angeklagten Thomas Drach aus diesem Grund zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und drei Monaten. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Diese wurde allerdings als unbegründet vom Bundesgerichtshof verworfen. Somit ist die vom Landgericht verhängte Strafe nun rechtmäßig. 

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Freiheitsstrafe gegen „Reemtsma-Entführer“ rechtskräftig erhalten

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2012; AZ: 5 StR 257/12

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