Die Klägerin beantragte bei der Stadt Stuttgart die Änderung der genehmigten Wohnnutzung im Leonhardsviertel zur Nutzung als Laufhäuser in zwei Gebäuden. Die Stadt lehnte die Anträge ab.
Berufung zugelassen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte die Auffassung der Stadtverwaltung und wies die Klage ebenfalls ab. Eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wurde zugelassen.
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Kein „Laufhaus“ im Leonhardsviertel in Stuttgart erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 03.07.2012
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