Rechtsnews 06.08.2012 Julia Brunnengräber

Rabattgewährung durch Reisebüros als Rechtsfrage vor dem EuGH

Der folgende Sachverhalt hat Bedeutung sowohl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Europäischen Union insgesamt. Betroffen sind die Reisebranche wie auch andere Branchen, in denen Waren über Vermittler verkauft werden.

Minderung der Umsatzsteuerschuld für Reisebüros?

Konkret geht es um Reisebüros, die als Vermittler für Reiseveranstalter tätig sind und deren Reisekunden. Das Reisebüro vermittelt Leistungen für Reiseveranstalter. Diese Vermittlungsleistung ist steuerpflichtig. Das Reisebüro verdient sich durch die Vermittlungsarbeit eine Provision, wodurch es ihm möglich wird, dem Reisekunden einen Rabatt anzubieten. Gewähren Reisebüros Reisekunden einen selbst finanzierten Nachlass, stellt sich die Frage der angemessenen Versteuerung. Ist ein Reisebüro in einem solchen Fall zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt oder nicht? Bisweilen war das vom Bundesfinanzhof so gehandhabt worden. Die Minderung der Umsatzsteuerschuld galt. Ein möglicher Widerspruch könnte aber entstehen, wenn dies im Kontext der Europäischen Union verortet wird. Es war der Bundesfinanzhof, der sich fragte, ob die bisherige Auslegung mit dem Unionsrecht vereinbart werden kann. Er  legte die Frage daher dem Gerichtshof der Europäischen Union vor.

Urteil des EuGH womöglich folgenreich

Das Urteil des EuGH steht noch aus. Je nachdem wie es ausfällt, hat das weitreichende Folgen: Erstens bedeutet das für die Reisebranche eine Neuerung. Zweitens wirkt sich das auf andere Bereiche des Marktes aus, wo Waren über Vermittler verkauft werden und drittens würde wohl eine unionsweite Vereinheitlichung erfolgen müssen. Die Neuerung müsste vermutlich in der gesamten EU berücksichtigt werden. „Für eine derartige Minderung spricht, dass sich die Aufwendungen des Reisekunden für die Reise durch den Preisnachlass mindern. Gegen eine Minderung kann, so der Bundesfinanzhof (BFH), aber auch angeführt werden, dass die Vermittlungsleistung des Reisebüros an den Reiseveranstalter und die Reiseleistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden nicht gleichartig sind.“

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 2012, Az.: V R 18/11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive