Asylbewerberleistungsgesetz: Sind Grundleistungen ausreichend?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die „Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerbergesetz“ für verfassungswidrig. Art.1 Abs.1 GG gewähre sowohl den deutschen als auch den ausländischen Staatsangehörigen ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz