AGB-Klauseln der Sparkasse zu Erbnachweisen unwirksam
Das OLG Hamm hat ein Urteil gefällt, dass bestimmte Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen betrifft. Es ging um die Klauseln Nr. 5 (1) Satz 1 und 2 zu Erbnachweisen. Es ging um die Frage, ob diese wirksam sind