Ansatz fiktiver Kosten in der Betriebskostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof musste im zugrundeliegenden Fall entscheiden, in welcher Höhe der Vermieter eigene Sach- und Arbeitstätigkeiten in der Betriebskostenabrechnung anführen darf. Ansetzen fiktiver Kosten Im konkreten Fall geht es um den Beklagten, der in Köln die Wohnung der Klägerin mietet. Der