Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten von Pflegern
Regelungen zur deutschen Pflege sind nicht unumstritten. Unumstritten ist allerdings, dass die Pflege, zum Beispiel von älteren Menschen, höchst anerkennungswürdig ist. Wie diese Arbeit zu vergüten ist, ist in konkreten Fällen immer wieder Thema vor Gericht. Vergütung eines „Rund-um-die-Uhr-Dienstes“ Konkret