Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 14.12.2012 Julia Brunnengräber

Urteil zu Verletzung des Wettbewerbsverbots

Im Zentrum dieses Sachverhalts steht die Verletzung des Wettbewerbsverbots. In § 61 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) heißt es, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall Schadensersatz verlangen kann. Er hat aber noch eine weitere Möglichkeit. Er kann vom Arbeitnehmer einfordern, dass er die Vergütung für auf eigene Rechnung gemachte Geschäfte und die Geschäfte, die auf fremde Rechnung gemacht sind, an den Arbeitgeber herausgibt.

Ist ein neues Arbeitsverhältnis im Freistellungszeitraum ein Geschäft?

Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der ordentlich vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Es war vereinbart worden, dass der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit ist, bis sein Arbeitsverhältnis endet und er die Vergütung bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt bekommt. Während der Freistellung nahm der Beklagte eine Arbeit bei einem Wettbewerber auf. Daraufhin klagte der Arbeitgeber, der ihm gekündigt hatte und war der Meinung, dass dies einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot darstellt. Die beim Wettbewerber eingenommene Vergütung sollte der Beklagte herausgeben. Das BArbG urteilte aber, dass hier kein Geschäft (iSv § 61 HGB) vorliegt, wenn der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen hat. Quelle:

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Urteil zu Verletzung des Wettbewerbsverbots erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012, Az.: 10 AZR 809/11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive