Ausweisung eines türkischstämmigen Drogendealers
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein türkischstämmiger Drogendealer aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden darf, selbst wenn er gemäß der Vorschriften des Assoziationsrechts EU-Türkei unter erhöhtem Schutz steht. Als Voraussetzung dafür muss von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden, dass eine solche