Freisprechendes Urteil im Apotheker-Fall annulliert
Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Angeklagten, der zunächst vom Landgericht München vom Vorwurf freigesprochen wurde, er würde Fertigarzneimittel in Verkehr bringen, ohne die entsprechende Zulassung vorher einzuholen. Weiterhin wurde ihm vorgeworfen, dass er verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne erforderliche Verschreibung unerlaubt abgab