Rechtsnews 20.02.2013 Julia Brunnengräber

Pferdefleisch-Skandal: Lieferketten müssten transparenter sein

Der Pferdefleichskandal erregte großes öffentliches Aufsehen. Das Problem, um das es ging: In den betroffenen Fertigprodukten war nicht drin, was drauf stand. Das heißt, dass der Verbraucher nicht wissen konnte, dass er Pferdefleisch verzehrt, da dies in bestimmten Produkten enthalten war, darin aber nicht enthalten sein sollte. Betroffen waren zum Beispiel auch einige Berliner Supermärkte; zumindest sehr wahrscheinlich. Dabei ging es um Pferdefleisch-Lasagne, so lautete schließlich ein Zwischen-Ergebnis des Verbraucherschutzministeriums in Berlin im Februar. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, wurde unter anderem mit Berliner Handelsunternehmen im Rahmen einer Telefonkonferenz gesprochen. Die Händler erklärten, dass sie am 6. Februar einen Herstellerhinweis bekommen hatten und verdächtige Waren zurückzogen.

Tiefkühllasagne falsch etikettiert

Das Verbraucherschutzministerium musste aber feststellen: „Es ist aber nicht auszuschließen, dass Berlinerinnen und Berliner vor dem 6. Februar Tiefkühllasagne gekauft – und noch zuhause vorrätig haben“, so Senator Thomas Heilmann. Wird das entdeckt, sei eine Kaufpreiserstattung möglich, hieß es weiter. Handelsketten sagten ihre Mitarbeit zu. Nach diesem Zwischen-Ergebnis, mussten die Untersuchungen allerdings noch fortgeführt werden, um Aufschluss darüber zu erhalten, ob die in Berlin zurück gerufenen Produkte tatsächlich Pferdefleisch enthalten. Festzuhalten und zu betonen ist auf jeden Fall: „Falsche Etikettierung ist Betrug am Verbraucher“, so formulierte es Senator Heilmann.

Lebensmittel-Lieferketten nicht transparent genug

Können Skandale dieser Art in Zukunft vermieden werden? Hier könnte innerhalb der EU mehr Transparenz bei den Lieferketten Abhilfe schaffen. Könnte der Verbraucher tierische Zutaten und ihren Ursprungsort für Produkte einsehen – so der Vorschlag von Heilmann – dann wäre das ein Fortschritt. Betrug sei trotzdem noch möglich, wenigstens sollten aber Hürden höher angesetzt werden, so dasVerbraucherschutzministerium Berlin. Quelle:

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  • Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 14. Februar 2013

 

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