Rechtsnews 09.03.2016 Lisa Santos

Rinder mit Herpesvirus infiziert

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass 80 Rinder, die sich mit dem Herpesvirus infiziert haben, umgehend aus dem Bestand entfernt werden müssen. Da eine Verbreitung der Infektion auch die Allgemeinheit gefährden könnte, droht dem Tierhalter bei Missachtung der Verfügung eine hohe Geldstrafe.

Was passiert mit infizierten Rindern?

Der Kreis Düren forderte einen Landwirt mit einer Ordnungsverfügung vom 22. Januar 2016 dazu auf, 80 seiner 100 Rinder aus dem Bestand zu entfernen. Die Tiere hatten sich mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV 1) infiziert. Das Verwaltungsgericht Aachen wies den gegen die Verfügung gestellten Eilantrag des Landwirtes ab und bestätigte damit die Entscheidung des Kreises. Gemäß der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem BHV 1 müssten infizierte Tiere von ihrem Halter unverzüglich entfernt werden, so das Gericht. Durch eine Blutuntersuchung habe die Infektion der Rinder eindeutig nachgewiesen werden können. Um die „Entfernung aus dem Bestand“ in die Tat umzusetzen, könnten die Tiere entweder geschlachtet oder alternativ auch in bestimmte Länder exportiert werden.

Infektion der Tiere könnte zu einer hochansteckenden Allgemeinerkrankung führen

Laut Gericht gefährde eine BHV1-Infektion die Gesundheit anderer Tiere und könne zudem zur infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR) führen. Dabei handele es sich um eine hochansteckende Allgemeinerkrankung, mit der unter anderem Fieber, Nasenausflüsse und Atemnot einhergingen. Durch die unverzügliche Entfernung der Rinder solle die Verbreitung des BHV1-Virus verhindert werden. Daher reiche es auch nicht aus, einfach den Hof zu sperren, weil die anderen Rinder aus dem Bestand sonst ebenfalls mit dem Virus infiziert werden könnten. Falls der Landwirt die Ordnungsverfügung missachten sollte, drohe ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 80.000 Euro (1.000 Euro pro Tier).

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Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22.02.2016, AZ: 7 L 72/16

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